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Tag der offenen Tür am Samstag, 28.04.2018
grün.power und in.power laden wieder ein
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Als konzernunabhängiges Unternehmen wird max.power zukünftig den erzeugten Strom aus EEG-Anlagen...
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1. Kann es durch den Wechsel zu grün.power zu einer Stromunterbrechung kommen?
Nein, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung ist Ihnen gesetzlich garantiert. Falls kein anderer Versorger Ihre Verbrauchsstelle beliefert, ist Ihr örtlicher Grundversorger nach §36 Abs.1 EnWG verpflichtet, Sie in der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom zu beliefern. Dieser Mechanismus greift automatisch, sodass zu keiner Zeit eine Versorgungslücke entstehen kann.
2. Muss ich meinen bestehenden Stromliefervertrag selbst kündigen?
Bei einem Anbieterwechsel zu grün.power übernehmen wir gerne die Kündigung bei Ihrem Altversorger für Sie. Diese Aufgabe übernehmen wir automatisch für unsere Neukunden. Hierbei müssen wir jedoch gesetzliche Fristen sowie Ihre Widerspruchfrist berücksichtigen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen für den Fall, dass Sie eine bestimmte Kündigungsfrist bei Ihrem Altversorger wahren müssen, bspw. wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung wahrnehmen möchten und daher kurzfristig kündigen müssen, zur Fristwahrung die Kündigung selbst vorzunehmen. Im Falle eines Umzugs muss die Kündigung beim Altversorger von Ihnen vorgenommen werden.
3. Ist der Wechsel zu grün.power an sich mit Kosten (z.B. Wechselgebühren) verbunden?
Nein, für den eigentlichen Wechsel eines Energieversorgers fallen keine zusätzlichen Kosten an. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.